Wir sind seit Jahrzehnten für Insolvenzverwalter tätig oder beraten Geschäftsführer von Unternehmen in der Krise. Wir kennen die Sachzwänge, die teilweise problematische Informationslage und die Ressourcenknappheit in solchen Situationen. Unsere Stärke ist, dass wir uns darauf einstellen und in Prozessen denken.
Regelmäßig steht ein möglichst geräuschloses „Funktionieren“ des Besteuerungsprozesses über die gesamte Verfahrenslaufzeit im Vordergrund. Das berücksichtigen wir bereits im Zuge der Rechnungslegung und das setzt sich im Umgang mit den Finanzbehörden und bei der Erstellung der Steuererklärungen fort.
Insolvenzsteuerrecht ist sehr speziell. Hier sind wir zuhause und können unsere Kernkompetenzen ausspielen. Das Schonen der Masse bzw. sogar deren Mehrung stehen neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Vordergrund.
Nicht zuletzt sind wir – wie Sie – Unternehmer. Aufwand und Nutzen müssen gegeneinander abgewogen werden.