Steuern & Jahresabschlüsse

Überblick

Wir sind seit Jahrzehnten für Insolvenzverwalter tätig oder beraten Geschäftsführer von Unternehmen in der Krise. Wir kennen die Sachzwänge, die teilweise problematische Informationslage und die Ressourcenknappheit in solchen Situationen. Unsere Stärke ist, dass wir uns darauf einstellen und in Prozessen denken.

Regelmäßig steht ein möglichst geräuschloses „Funktionieren“ des Besteuerungsprozesses über die gesamte Verfahrenslaufzeit im Vordergrund. Das berücksichtigen wir bereits im Zuge der Rechnungslegung und das setzt sich im Umgang mit den Finanzbehörden und bei der Erstellung der Steuererklärungen fort.

Insolvenzsteuerrecht ist sehr speziell. Hier sind wir zuhause und können unsere Kernkompetenzen ausspielen. Das Schonen der Masse bzw. sogar deren Mehrung stehen neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Vordergrund.

Nicht zuletzt sind wir – wie Sie – Unternehmer. Aufwand und Nutzen müssen gegeneinander abgewogen werden.

Rechnungslegung

Wir werden in Insolvenzen täglich mit Buchhaltungen jeder Art und Qualität auf den unterschiedlichsten technischen Plattformen konfrontiert. Wir haben eine umfassende Expertise, auf Basis des Vorhandenen gesetzeskonforme Lösungen zu erarbeiten und zu entscheiden, ob und in welcher Form Buchhaltungen aktualisiert oder fortgesetzt werden sollen.

Wir erstellen ebenfalls insolvenzrechtliche Einnahmen-Überschuss-Rechnungen in den Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren. Hier legen wir Wert auf Aussagefähigkeit und Aktualität. Dass die Einnahmen-Überschuss-Rechnung den gerichtlichen Anforderungen genügen muss, ist selbstverständlich.

  • Erstellung der insolvenzrechtlichen Einnahmen-Überschussrechnung zur Rechenschaftslegung an das Insolvenzgericht
  • Erstellung von steuerlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnungen i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung von Finanzbuchhaltungen für das schuldnerische Unternehmen
  • Erstellung von Lohnbuchhaltungen einschließlich aller begleitender Dienstleistungen (Erstellung von Bescheinigungen, Abrechnungen etc.)

Jahresabschluss / Steuererklärungen

Die Besteuerung von Insolvenzverfahren unterscheidet sich immer weniger von den Abläufen intakter Unternehmen. Fristen sind einzuhalten, Abschlüsse und Steuererklärungen zu erstellen und nicht zuletzt die zunehmend komplexen umsatzsteuerlichen Besonderheiten des Umsatzsteuerrechts in Insolvenzverfahren zu meistern.

Wir verstehen unsere Aufgabe primär als Übernahme des gesamten Besteuerungsprozesses statt nur eines einzelnen Jahresabschlusses oder einer Steuererklärung. Wir denken am Anfang des Verfahrens an dessen Ende und dessen steuerlichen Implikationen. So können wir den Umfang notwendiger Zuarbeiten auf das Notwendige reduzieren.

Jahresabschlüsse

  • Erstellung von Gewinnermittlungen i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) oder von Jahresabschlüssen für Unternehmen aller Größenklassen bzw. beratende Begleitung der Erstellung
  • Erstellung von Sonder- und Zwischenbilanzen im Investorenprozess

Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärung einschließlich aller Anlagen
  • Körperschaftsteuererklärung einschließlich aller Anlagen
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Kapitalertragsteuererklärungen
  • Bei nicht hinreichender Datenlage oder Masse: Erarbeitung von Unterlagen zur Weiterleitung an den Fiskus für qualifizierte Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen

Beratung

  • Allgemeine steuerliche Beratung, insbesondere zu insolvenzspezifischen Fragestellungen
  • steuerliche Begutachtung und Überarbeitung von Verträgen jeder Art
  • steuerliche Begutachtung und Überarbeitung von Vergleichstexten oder vergleichbaren Vereinbarungen mit Gläubigern
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Vertretung bei jedweden Prüfungen der Finanzbehörden
  • und vieles mehr

Wirtschaftsprüfung

Die klassischen Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden in der Insolvenz weniger häufig benötigt. Umso mehr kommt uns hier unsere langjährige Erfahrung zugute. Wir können Prüfungsaufgaben selbst übernehmen oder solche Prozesse beratend begleiten.