Unsere Leistungen für Sie

Überblick

Sie werden als sogenannte „Steuerpflichtigen“ und ggf. auch als Unternehmer „in die Pflicht genommen“ – genauer gesagt, in eine kaum überschaubare Vielzahl von Pflichten. Sie sollen gesetzeskonforme Buchhaltungen führen, richtige Steuererklärungen abgeben und ggf. sogar Informationen über Ihr Unternehmen veröffentlichen.

Das wir diese Pflichten kennen, ist selbstverständlich und die Grundlage unserer Arbeit. Unsere Aufgabe verstehen wir im Finden eines effizienten Weges, auf dem Sie diesen Pflichten zuverlässig nachkommen können. Technische Möglichkeiten nutzen, das Notwendige erkennen, Handlungsspielräume nutzen und Fehlerquellen vermeiden soll die Prozesse schlank und auch für Sie verständlich machen. Wenn es zudem gelingt, Ihnen dabei belastbare Informationen für Ihre Entscheidungen zur Verfügung zu stellen, ist das Ziel schon fast erreicht. Wenn Sie uns dabei Vertrauen schenken und wir Sie beraten dürfen, entspricht das unserem Verständnis unserer Aufgabe.

Rechnungslegung

Finanz- und Lohnbuchhaltungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses sind Pflichtaufgaben und damit eine unserer zentralen Aufgaben. Hier kommt der Nutzung zeitgemäßer Technologien und einer klaren Kommunikation zwischen Ihnen und uns wesentliche Bedeutung zu, um diese Aufgabe möglichst geräuschlos und dabei gesetzeskonform zu erfüllen. Der Handlungsspielraum wird dabei im Wesentlichen durch das Steuerrecht und die Rechnungslegungsvorschriften definiert.

Unser Anspruch liegt aber darin, Ihnen mehr als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern zudem ein verlässliches Informationsinstrument zur Verfügung zu stellen. Lassen Sie uns darum gemeinsam besprechen, was Sie brauchen.

  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung von Finanzbuchhaltungen auf der Grundlage des deutschen Handelsrechts
  • Erstellung von Lohnbuchhaltungen einschließlich aller begleitender Dienstleistungen (Erstellung von Bescheinigungen, Abrechnungen etc.)

Jahresabschluss / Steuererklärungen

Steuerberatung ist mehr als das Erstellen von Steuererklärungen. Steuerberatung ist vor allem Beratung. Wir wollen Sie in die Lage versetzen, steuerliche Folgen oder Risiken bei Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Wir können die steuerlichen Folgen eines Sachverhalts nicht vermeiden. Wir können aber mit Ihrer Hilfe dafür sorgen, dass steuerlich nachteilige Sachverhalte entweder gar nicht oder aber erst zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem das hinnehmbar ist.

Eine fundierte Kenntnis des Steuerrechts und der Abläufe in den Finanzbehörden ist dabei der Ausgangspunkt unseres Handelns. Wir erstellen Steuererklärungen, vertreten Sie in Rechtsbehelfsverfahren vor den Behörden oder Gerichten oder im Rahmen von Betriebsprüfungen. Und natürlich beraten wir Sie.

Jahresabschlüsse

  • Erstellung von Gewinnermittlungen i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen)
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse auf Basis des deutschen Handelsrechts für Unternehmen aller Größenklassen bzw. beratende Begleitung der Erstellung oder fachkundige Betreuung des Unternehmens bei der Jahresabschlussprüfung
  • Erstellung von Sonderbilanzen

Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärung einschließlich aller Anlagen
  • Körperschaftsteuererklärung einschließlich aller Anlagen
  • Gewerbesteuererklärung
  • einheitlich und gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Zusammenfassende Meldung
  • Kapitalertragsteuererklärungen
  • Bewertung von Wirtschaftsgütern auf Basis der steuerlichen Vorschriften
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Beratung

  • Allgemeine steuerliche (Gestaltungs-)Beratung,
  • steuerliche Begutachtung und Überarbeitung von Verträgen jeder Art
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Vertretung bei jedweden Prüfungen der Finanzbehörden
  • Beratung zur Unternehmensnachfolge und zu Vermögensübertragungen
  • Beratung bei Investitionsentscheidungen
  • und vieles mehr

Wirtschaftsprüfung

Die Prüfung der Jahresabschlüsse als gesetzliche Pflicht sollte mehr sein, als nur eine Kostenfrage. Wir verstehen uns als kritischer Partner, der sein Wissen für die Lösung teils schwieriger bilanzieller Fragen einsetzt.

  • Jahresabschlussprüfungen i.S.d. § 316 HGB
  • Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen oder vergleichbaren Rechenwerken
  • Prüfungen nach Maßgabe der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Sonderprüfungen im Zusammenhang mit Umwandlungsvorgängen